So können Sie uns unterstützen:

Wir freuen uns über jegliche Unterstützung, die Sie uns zukommen lassen. Wir werden davon Kastrationen, Medikamente, Futter und vieles mehr finanzieren. Unter Neues und Projekte werden Sie über unsere neuesten Investitionen informiert.

Kastrationskosten in Rumänien

Auf Wunsch werden für Sie natürlich Spendenquittungen erstellt. Ab einem Betrag von 200 Euro werden diese automatisch an den Spender versandt, wenn Sie uns in der Überweisung Ihre Anschrift mitteilen. Für Spenden unter den 200 Euro reicht der Kontoauszug, um die Spende steuerlich absetzen zu können.

Unser Paypal-Spendenkonto:

info@halonafordogs.de

 

Oder einfach auf den Button klicken:

Unser Spendenkonto:

Halona for Dogs e.V.

DE51 2005 0550 1500 7524 62

Sie können auch per Smartphone den QR-Code einscannen und kommen direkt zu unserem Spendenkonto.

Darum sollten Sie spenden:

Der Halona for Dogs e.V. ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, der nach der §11-Erlaubnis des Veterinäramts Hamburg handelt. Ihre Spende ist selbstverständlich auch steuerlich absetzbar. Wir als Verein möchten denen eine Stimme geben, die sonst keine haben - denn wir haben uns entschieden Tieren zu helfen, weil es Menschen gibt, die sich entschieden haben, ihnen wehzutun. Wenn Sie genauso empfinden, dann helfen Sie uns mit Ihrer Spende dabei, das Elend der Straßentiere nachhaltig zu verringern.

Was machen wir mit Ihrem Geld?

Ihre Spende wird zum einen für Kastrationen und weitere geplante Projekte, wie zum Beispiel Umbauten in Tierheimen in Rumänien verwendet. Zum anderen wird davon die medizinische Versorgung vor Ort sowie der Tiere in Deutschland gewährleistet. Darüber hinaus werden von Ihrer Spende Futter, Spielzeug und weitere Zuwendungen für die Hunde vor Ort finanziert.

Wie kann ich sicher sein, dass es ankommt?

Selbstverständlich hält sich unser Verein an die geltenden Regelungen. Der Gesetzgeber setzt Fristen, in denen eingegangene Spendengelder satzungsgemäß verwendet werden müssen. Dies nennt man das "Gebot der zeitnahen Mittelverwertung" (§55 Abs.1 Nr.5 der Abgabenordnung). Außerdem stellen wir auf Wunsch natürlich Spendenquittungen aus, wenn Sie uns bei Ihrer Spende im Betreff Ihre Anschrift mitteilen. Darüber hinaus werden unsere Ein- und Ausgänge vom wohl "penibelsten" Kontrolleur überwacht: Dem Finanzamt. Unter "News und Projekte" werden Sie außerdem über all unsere Investitionen informiert.